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   OLG Dresden, 05.01.2017 - 4 U 1385/16   

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https://dejure.org/2017,3488
OLG Dresden, 05.01.2017 - 4 U 1385/16 (https://dejure.org/2017,3488)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05.01.2017 - 4 U 1385/16 (https://dejure.org/2017,3488)
OLG Dresden, Entscheidung vom 05. Januar 2017 - 4 U 1385/16 (https://dejure.org/2017,3488)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion

  • medizinrechtsiegen.de

    Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte Injektion bei Patienten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 253
    Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Schmerzensgeld bei Bagatellverletzungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Durch fehlerhafte Injektion erlittene Schmerzen rechtfertigen kein Schmerzensgeld - Vorliegen einer Bagatellverletzung

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 6 O 2002/14
  • OLG Dresden, 05.01.2017 - 4 U 1385/16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.01.1992 - VI ZR 120/91

    Freisetzung einer chemischen Substanz (Äthylacrylat) nach einem Störfall in einer

    Auszug aus OLG Dresden, 05.01.2017 - 4 U 1385/16
    Deshalb ist es nach § 287 ZPO geboten, bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen zu prüfen, ob es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1992, VI ZR 120/91-juris).
  • OLG Dresden, 15.05.2018 - 4 U 248/16

    Zulässigkeit der Behandlung eines Kindes mit einem nur für Erwachsene

    Deshalb ist es nach § 287 ZPO geboten, bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen zu prüfen, ob es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1992, VI ZR 120/91 - juris; Senat, Beschluss vom 05. Januar 2017 - 4 U 1385/16 -, Rn. 4, juris).
  • LG Ravensburg, 16.03.2023 - 3 O 1/23

    Arzthaftung: Schmerzensgeldanspruch wegen einer Corona-Impfung nach behauptet

    Die Schmerzen, die durch das Eindringen der Nadel in das Gewebe und die dadurch hervorgerufene Verletzung der Haut hervorgerufen worden sind, stellten Bagatellverletzungen dar, die ein Schmerzensgeld nicht rechtfertigen (OLG Dresden Hinweisbeschluss v. 5.1.2017 - 4 U 1385/16 -, BeckRS 2017, 102217).
  • OLG Dresden, 26.10.2022 - 4 U 1258/22

    Schmerzensgeld nach einer Ösophago-Gastro-Duodenoskopie Unterlassene Gabe von

    Deshalb ist es nach § 287 ZPO geboten, bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung der Lebensführung und ohne Dauerfolgen zu prüfen, ob es sich nur um vorübergehende, im Alltagsleben typische und häufig auch aus anderen Gründen als einem besonderen Schadensfall entstehende Beeinträchtigungen des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens handelt, die im Einzelfall weder unter dem Blickpunkt der Ausgleichs- noch der Genugtuungsfunktion ein Schmerzensgeld als billig erscheinen lassen (BGH, Urteil vom 14. Januar 1992, VI ZR 120/91 - juris; Senat, Beschluss vom 5. Januar 2017 - 4 U 1385/16 -, Rn. 4, juris).
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